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Arbeitszimmer wieder absetzbar !
3. Januar 2012
Gesetzliche Änderungen 2012 für Selbstständige und Unternehmer
Neue rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Neben dem Gründungszuschuss hat sich im neuen Jahr für Existenzgründer
und Unternehmer auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich einiges geändert.
Geänderte Beitragsätze, vereinfachte Nachweisführung, elektronische Rechnungen
und gestiegene Abzugsgrenzen: Die IHK-Organisation hat relevantesten Neuerungen
für Unternehmer in der Übersicht "Neues ab 2012" zusammen gestellt.
Ergänzend dazu gibt das Bundesministerium der Finanzen eine
Übersicht zu den wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen.
Neues ab 2012 (3 S.).doc
Neues für Existenzgründer 2012
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Neue Regeln zum Gründungszuschuss
Am
28.12.2011 traten die neuen Regelungen zum Gründungszuschuss für arbeitslose
Existenzgründer in Kraft. Anträge können nur noch nach den neuen Regeln gestellt
werden. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt“ gilt: Künftig entscheiden die Arbeitsagenturen nach eigenem
Ermessen, ob der Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung (monatlich zuletzt
bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro) ist von neun auf sechs Monate
verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase (monatlich 300 Euro) auf neun
Monate verlängert. Und: Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage
Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) nachweisen, bislang waren es 90 Tage.
Ein Antragsteller mit einem ALG-I-Anspruch von einem Jahr muss also ab Beginn
seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von sieben Monaten seinen Antrag stellen,
bislang hatte er neun Monate Zeit.
siehe Internet-Angebot der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
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KfW-Gründungsförderungen als ERP-Programme
Die
Programme "KfW-Gründerkredit - StartGeld" und "KfW-Gründerkredit - Universell"
der KfW Bankengruppe werden seit 1. Januar 2012 als ERP-Programme weitergeführt
und tragen die neuen Bezeichnungen „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und
„ERP-Gründerkredit – Universell“. Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin über
die Hausbank, die Förderbedingungen bleiben unverändert. Unverändert bleiben
auch die Programme ERP-Kapital für Gründung, ERP-Innovationsprogramm,
ERP-Startfonds, ERP-Regionalförderprogramm, ERP-Beteiligungsprogramm.
siehe
www.existenzgruender.de
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Förderprogramm für Sozialunternehmen
Das
KfW-Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen richtet sich an Unternehmen,
die mit einem innovativen Geschäftsmodell ein gesellschaftliches Problem lösen
wollen und dabei explizit auch das Gemeinwohl im Blick haben. Die Unternehmen
sollten die ersten Schritte bereits erfolgreich bewältigt haben und nun
expandieren. Die KfW stellt hierfür Eigenkapital zur Verfügung. Sie arbeitet
dazu mit weiteren Finanzierungspartnern wie Fonds, Business Angels oder
Stiftungen
zusammen. Deren Engagement kann die KfW in gleicher Höhe und zu gleichen
Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 Euro ergänzen.
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Ab
2012 bemisst sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen
Arbeitslosenversicherung an der vollen Bezugsgröße von 2.240 Euro in den neuen
Bundesländern und 2.625 Euro in den alten Bundesländern. Daraus ergeben sich ab
2012 Beiträge von 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost). Für Gründerinnen und
Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie
bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen
Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.
siehe
www.arbeitsagentur.de,
www.existenzgruender.de
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Lebensversicherungen
Ab
1. Januar 2012 sinkt der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private
Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent. Diese Absenkung
betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Der Garantiezins greift
allerdings nur in Ausnahmefällen.
siehe
www.mittelstand-direkt.de
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Entfernungspauschale
Ab
2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Werden
verschiedene Verkehrsmittel genutzt, müssen die Kosten für öffentliche
Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Ein Nachweis
ist nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher sind als die
Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.
siehe
www.mittelstand-direkt.de
(hier finden Sie auch weitere Neuerungen, wie z. B. zu privaten
Krankenversicherungen)
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P-Konto
Seit dem 1. Januar 2012 können Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten bei ihrer
Hausbank beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto
– P-Konto – umgewandelt wird. Damit erhalten sie einen automatischen
Pfändungsschutz von 1.029,89 Euro pro Monat.
siehe
www.mittelstand-direkt.de
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Ab
2012: Alle Steuererklärungen elektronisch
Für
Jahre ab 2011 müssen alle unternehmerischen Steuererklärungen elektronisch
abgegeben werden. Das betrifft insbesondere die Jahreserklärungen für
Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind schon seit einiger Zeit nur noch
elektronisch möglich), Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer,
wenn man unternehmerische Einkünfte hat. Auch die Einnahmeüberschussrechnung für
Kleinunternehmer (EÜR) ist ab 2012 elektronisch abzugeben.
siehe Bundesgesetzblatt 2008 I S. 2850
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Entfristung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung
Die
Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten)
wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben. Eigentlich
war diese Maßnahme bis zum 31. Dezember 2011 befristet – und wird nunmehr auf
Dauer beibehalten.
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Elektronische Rechnungen und E-Bilanz
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2011 können digitale Rechnungen einfacher
verschickt werden. Die neue Gesetzeslage macht die elektronische Signatur bei
digitalen Rechnungen überflüssig. Nun müssen Unternehmer selbst darauf achten,
dass sie die Verbindung zwischen der Leistung und der Rechnung nachweisen können
– möglichst mit einem internen Kontrollsystem.
Die E-Bilanz wurde noch ein Jahr aufgeschoben: Sie muss das erste Mal 2014 für
das Jahr 2013 eingereicht werden. Auf die E-Bilanz müssen alle Unternehmen
umstellen, die keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
siehe
www.bundesfinanzministerium.de,
www.mittelstand-direkt.de
Zusammenstellung:
Dr. Marc Evers, DIHK, Tel. 030 / 20 308 – 1508,
evers.marc@dihk.de
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